BAWAG PSK Versicherungsdienst
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Glossar

Allgemeine Versicherungsbedingungen

AVB sind rechtstechnisch Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Versicherungsunternehmen ihren Kunden bei Abschluss von Versicherungsverträgen ohne Rücksicht auf individuelle Verschiedenheiten im Einzelfall unterstellen. Die AVB umschreiben – standardisiert – die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie vor allem den Umfang des Versicherungsschutzes. Die Geschäftsbedingungen dem Massenbetrieb gewidmeter Unternehmungen werden auch ohne Kenntnis ihres Inhalts durch den anderen Vertragspartner zum Vertragsinhalt. Die AVB gehören zum Geschäftsplan des Versicherers und brauchen seit 1994 nicht mehr von der Versicherungsaufsichtsbehörde genehmigt zu sein.

Assistance

Assistance ist eine aus Frankreich stammende Dienstleistung, deren Hauptziel es ist, KundInnen in Notsituationen rund um die Uhr rasch und unbürokratisch, ohne Rücksicht auf Wochenende oder Feiertage zu helfen (z.B. medizinische Hilfsdienste, Hilfestellung bei Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten, etc.).

Berufsunfähigkeit

Die dauernde Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einen selbständigen Vertrag (Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) absichern.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützt man sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Im Versicherungsfall wird ohne weitere Beitragszahlungen eine Pension in vertraglich vereinbarter Höhe gezahlt.

Besitzwechselkündigung

Bei einem Hausverkauf werden zunächst die dafür abgeschlossenen Versicherungen vom/ von der HauskäuferIn übernommen. Diese/r hat nun die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen (=Besitzwechselkündigung). Die Kündigung muss innerhalb eines Monats ab Kauf schriftlich an den Versicherer geschickt werden. Auch das Versicherungsunternehmen kann bei einem Besitzwechsel von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn TäterInnen in die versicherten Räumlichkeiten durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenstern oder anderen Gebäudeteilen einbricht oder unter Überwindung erschwerender Hindernisse durch Öffnungen, die nicht zum Eintritt bestimmt sind, einsteigt.

Elementarschadenversicherung

Sammelbegriff für die Versicherung gegen die Folgen von Naturereignissen, wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.

Erstrisikoversicherung

Form der Schadenversicherung, bei der ein versicherter Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ohne Rücksicht auf einen eventuell messbaren Versicherungswert ersetzt wird. Eine über die Versicherungssumme hinausgehende Leistungspflicht (zweites Risiko) besteht nicht. Ein Vorteil der Erstrisikoversicherung liegt in der einfachen Schadenregulierung, da ohne Prüfung auf Unterversicherung nur die tatsächliche Schadenhöhe ermittelt werden muss, nicht aber der Versicherungswert der unbeschädigten Sachen.

Feuerschutzsteuer

Die Feuerschutzsteuer ist eine spezielle Versicherungssteuer auf Feuerversicherungen für im Inland versicherte Gegenstände. Sie ist eine ausschließliche Landesabgabe, wird jedoch nach § 16 Abs. 1 FAG vom Bund eingehoben und auf die Länder nach § 16 Abs. 2 FAG aufgeteilt.

Finanzmarktaufsicht

Die Finanzmarktaufsicht ist die gemeinsame Aufsicht von Banken, Versicherungen und Pensionskassen. Sie ist seit 1.4.2002 eingerichtet.

Gliedertaxe

In der Unfallversicherung wird der Invaliditätsgrad nach Verlust oder bei Gebrauchunfähigkeit bzw. Einschränkung von Gliedmaßen nach der Gliedertaxe bewertet. Die Gliedertaxe bildet einen Vertragsbestandteil in der privaten Unfallversicherung und ist Bemessungsgrundlage für den Invaliditätsgrad einer Person nach einem Unfall.

Grüne Karte

Die Grüne Karte oder offiziell "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr" bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Auf der Rückseite der Grünen Karte sind die Adressen und Telefonnummern aller Grüne Karte Büros angeführt, wobei der Geschädigte sich mit seinen Schadenersatzansprüchen an das Grüne Karte Büro des Unfalllandes wenden kann.

Haftpflichtversicherung

Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die Leistung zu ersetzen, die dieser auf Grund seiner Verantwortlichkeit für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache an einen Dritten zu bewirken hat. Die Versicherung umfasst die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch die Verteidigung gegen den von einem Dritten geltend gemachten Anspruch entstehen, soweit die Aufwendungen der Kosten den Umständen nach geboten sind. Der Versicherer haftet nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat.

Kaskoversicherung

Sammelbezeichnung für verschiedene Versicherungsformen für Land-, Wasser-, Luft- und Weltraumfahrzeuge.

KFZ Elementar- und Kollisionskaskoversicherung

Die KFZ Elementarversicherung ersetzt Schäden bei Beschädigung oder Verlust eines Fahrzeugs durch Brand, Explosion, Diebstahl und andere Entwendungstatbestände, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruch von Verglasungen und Kurzschlüsse an der Verkabelung sowie bei vielen Versicherungsunternehmen auch Schäden durch Marderbiss. Bei der Kollisionskaskoversicherung werden zusätzlich auch Schäden durch Unfall oder böswillige Beschädigung ersetzt.

KFZ Haftpflichtversicherung

Das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 schreibt vor, dass jedes zum Verkehr zugelassene Fahrzeug haftpflichtversichert sein muss. Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch die Verwendung des versicherten Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet worden, Sachen beschädigt oder zerstört worden oder abhanden gekommen sind oder ein Vermögensschaden verursacht worden ist, der weder Personen- noch Sachschaden ist (bloßer Vermögensschaden).

Kombinierte Versicherung

Versicherung mehrerer Gefahren in einem Versicherungsvertrag mit einheitlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf der Grundlage eines Antrags. Die kombinierte Versicherung stellt rechtlich einen einheitlichen Vertrag dar, die Kündigung einzelner Bereiche (ohne einvernehmliche Vertragsänderung) ist daher grundsätzlich nicht möglich. Ein Beispiel für eine kombinierte Versicherung ist etwa die Haushaltversicherung (Kombination verschiedener Sachschadenversicherungen mit Privat-Haftpflichtversicherung.

Krankengeldversicherung

Man erhält für jeden Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit einen vorab vereinbarten Betrag bis zu einer Maximaldauer von 364 Tagen innerhalb von drei Versicherungsjahren.

Krankenhaus-Taggeldversicherung

Bei Abschluss einer Krankenhaus-Taggeldversicherung bekommt man für jeden Tag Krankenhausaufenthalt einen vorher vereinbarten Betrag. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind für die Abrechnung nicht relevant.

Kündigung

Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung und kann vom/ von der VersicherungsnehmerIn und vom Versicherer ausgesprochen werden. Das Ziel ist, den Versicherungsvertrag sofort oder mit Wirkung zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzulösen.

Kündigungsfrist

Ist ein bestimmter Zeitraum, der zwischen der Kündigung und dem Ablaufdatum liegen muss. Die Kündigungsfristen betragen in der Regel 3 Monate; in der Kfz-Haftpflichtversicherung immer 1 Monat.

Obliegenheiten

Bestimmte, festgelegte Pflichten von VersicherungsnehmerInnen gegenüber dem Versicherer. Sie sind zum Teil im Versicherungsvertragsgesetz geregelt, aber auch in den relevanten Versicherungsbedingungen des Versicherungsvertrages genau angeführt.

Personenversicherung

Umfasst die Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung.

Pflegegeldversicherung

Für anfallende Pflegekosten kann man privat Vorsorge treffen. Es werden unterschiedliche Leistungen bei verschiedenen Pflegestufen angeboten.

Polizze

Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, wird auch Polizze genannt. Der Versicherer ist nach § 3 Versicherungsvertragsgesetz zur Ausstellung eines Versicherungsscheins verpflichtet.

Prämien

Prämien (Erst- und Folgeprämien) sind die Preise für den Versicherungsschutz.

Risiken

Das Risiko ist die Möglichkeit des Schadenseintrittes an der versicherten Gefahr, Person oder Sache.

Rücktritt

Durch einen Rücktritt wird der Versicherungsvertrag rückwirkend aufgelöst bzw. annulliert.

Sachschadenversicherung

Darunter versteht man eine Nichtpersonenversicherung, bei der Sachwerte Gegenstand der Versicherung sind oder bei der ein Versicherer bei Eintritt eines Sachschadens zur Leistung verpflichtet ist (z.B. Feuerversicherung).

Selbstbehalt

Jener Teil, den der/die VersicherungsnehmerIn im Schadenfall auf jeden Fall selber zu tragen hat (Prozentsatz oder fixer Betrag).

Unterversicherung

Von Unterversicherung spricht man, wenn die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme geringer ist, als der zum Schadenszeitpunkt tatsächliche Wert der versicherten Sache. Der Schaden ist somit nicht zur Gänze gedeckt.

Versicherungsleistung

Unter Versicherungsleistung versteht man die Leistung, die der Versicherer im Versicherungsfall entsprechend seiner vertraglichen Vereinbarung an oder für den Versicherungsnehmer zu erbringen hat.

Versicherungsperiode

Entsprechend § 8 VersVG gilt als Versicherungsperiode, falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres.

Versicherungssteuer

Kranken: 1,00 %
Unfall: 4,00 %

Kraftfahrzeug-Haftpflicht: 11,00 % + motorbezogene Versicherungssteuer. Dieser Steuer unterliegen Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen und Krafträder, für die nach österreichischem Recht Versicherungspflicht besteht.

Sonstige Sachversicherung: 11,00 %.

Versicherungssumme

Vertraglich vereinbarter Versicherungsschutz in Geldeinheiten.

Zeitwert

Für Grundstücke und Bauten gilt als Zeitwert derjenige Wert, der zum Zeitpunkt der Bewertung auf dem Markt bei Veräußerung zu erzielen ist. Der Zeitwert ist laut § 81 h Abs. 4 Z 1 auf dem Schätzungswege (Schätzung mindestens alle fünf Jahre für jedes einzelne Grundstück oder Gebäude) festzustellen.

Für Kapitalanlagen, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, gilt gemäß § 81 h Abs. 4 Z 2 als Zeitwert der Wert zum Bilanzstichtag bzw. zum letzten diesem Zeitpunkt vorausgehenden Tag, für den ein Markt- oder Börsenpreis feststellbar war.

Überversicherung

Eine Überversicherung liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme den Gesamtwert des Wohnungsinhaltes übersteigt. Dies bringt keine Vorteile, da im Schadensfall höchstens der Neuwert der versicherten Sache ersetzt wird.

 

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